Als Parteiloser (auch freier Abgeordneter oder Unabhängiger) gilt, wer ein politisches Amt oder Mandat ausübt bzw. anstrebt, jedoch keiner politischen Partei angehört. Parteilos kann ein Parlamentarier oft erst nach einer Wahl werden, indem er aus seiner Partei austritt oder ausgeschlossen wird. In Österreich ist für solche Fälle auch die Bezeichnung wilder Abgeordneter gebräuchlich.