Patientenfahrdienst (Deutschland), Fahrtendienst (Österreich), auch Krankenfahrten oder Patientenfahrten bezeichnet aus gesundheitlichen Gründen notwendige Personenbeförderungen. Mitunter auch nichtqualifizierter Krankentransport genannt, um sie vom „qualifizierten“ Krankentransport abzugrenzen.
Als Nichtqualifiziert gelten sie deshalb, weil die transportierten Patienten während des Transportes weder einer medizinischen Betreuung noch der medizinischen Ausstattung eines Krankenkraftwagens bedürfen. Ist ein Patient nicht gehfähig (z. B. aufgrund einer vorhandenen Grunderkrankung), so muss der Transport sitzend in einem Tragestuhl oder liegend auf einer Trage durchgeführt werden.
Hierfür ist – bei einer sonst nicht notwendigen medizinischen Betreuung während des Transportes – der Patientenfahrdienst das Transportmittel der Wahl.