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Personalhoheit

Unter Personalhoheit wird vor allem im deutschen öffentlichen Dienstrecht die Befugnis verstanden, über die Einstellung eigenen Personals zu entscheiden und die Dienstaufsicht über eigenes Personal zu führen. Der Begriff wird auch im Völkerrecht verwendet. Der Begriff ist jedoch kein Rechtsbegriff, sein genauer Bedeutungsgehalt ist unklar.


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