Pfarrer ist eine in christlichen Gemeinden verwendete Bezeichnung für eine Person, die mit der Leitung einer Kirchengemeinde oder Pfarrei betraut ist und die Verantwortung trägt für die Leitung von Gottesdiensten, die seelsorgliche Betreuung und in der Regel auch für die Verwaltung der weltlichen Angelegenheiten der Pfarrei oder Kirchengemeinde. In der römisch-katholischen Kirche kann nur ein Priester Pfarrer einer Pfarrei sein. Anstelle der Leitung einer Gemeinde kann ein Pfarrer jedoch auch einen besonderen Dienst übernehmen.
Die römisch-katholische Kirche, die Evangelische Kirche in Deutschland und die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche regeln die Rechte und Pflichten der Pfarrer durch Kirchengesetz (Pfarrerdienstrecht), das sich weitgehend am staatlichen deutschen Beamtenrecht und an den Laufbahnen von Studienräten orientiert. Pfarrer ist auch eine Amtsbezeichnung für Kirchenbeamte und christliche Geistliche in einem staatlichen Beamtenverhältnis (Militärseelsorger, Krankenhausseelsorger, Gefängnisseelsorger und andere).