Ein Pfarrvikar (lateinisch vicarius ‚Stellvertreter’, lateinisch paroecialis von altgriechisch παροικία paroikía ‚Aufenthalt in der Fremde‘, davon kirchenlateinisch par(r)ochia ‚Diözese‘) bezeichnet im deutschen Sprachraum je nach Konfession verschiedene Hilfsgeistliche, die nicht mit den vollen Rechten eines Pfarrers ausgestattet sind.