Im weiteren Sinne ist ein Pfeiler auch eine nichttragende, gemauerte Stele, die frei steht und je nach Ausbildung und Funktion verschiedene eigene Bezeichnungen trägt (Torpfeiler, Vermessungspfeiler, Gerichtspfeiler usw.).
↑Hans Koepf, Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur. Mit englischem, französischem, italienischem und spanischem Fachglossar (= Kröners Taschenausgabe. Bd. 194). 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 2005, ISBN 3-520-19404-X (Digitalisat auf moodle.unifr.ch, abgerufen am 20. Mai 2024), S. 362: Pfeiler. – Die Definition bei Koepf/Bildung ist zusätzlich noch einengender insofern, als ein Rundpfeiler keine Verjüngung aufweise und kein Kapitell wie eine Säule habe. Auch könne der Pfeiler eine Basis, müsse aber einen Kämpfer haben.