Eine psychische Behinderung (auch seelische Behinderung) bezeichnet eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe einer Person aufgrund von Symptomen einer psychischen Störung oder deren möglichen Folgen wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, Verlust von Wohlstand und sozialen Kontakten. Anders als viele Körperbehinderungen sind psychische Behinderungen für Dritte oft weniger sichtbar.[1]
Psychische Behinderung, geistige Behinderung (die sich als Intelligenzminderung vorwiegend auf kognitive Funktionen bezieht) und Körperbehinderung (die sich auf physiologische Defizite und Handicaps bezieht) können dabei unabhängig voneinander oder auch verschieden kombiniert auftreten. "Seelisch" ist eher der synonyme tradierte Begriff, wo Psychologie noch als Seelenlehre galt.
Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (§ 3 BGG) und das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs (§ 2 SGB IX) unterscheiden zwischen langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen, welche Menschen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Diese deutschen Gesetze übernehmen damit die Formulierung der amtlichen Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Art. 1.