Eine Rahmenvereinbarung im Sinne des Vergaberechts ist eine Vereinbarung zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, in der die Bedingungen für Einzelaufträge festgelegt werden, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, insbesondere in Bezug auf den Preis.[1][2]
Es handelt sich also um einen Vertrag, der für eine bestimmte Laufzeit den Abruf von Dienstleistungen oder Waren vorsieht, deren Einzelpreis zwar festgelegt wird, die letztlich abzurufende Menge aber bei Vertragsschluss noch unbekannt ist. Als Beispiel kann hier genannt werden die Beschaffung von Schreibpapier in einem Großbüro für die nächsten drei Jahre.
Im zivilrechtlichen Sinne spricht man von einem Rahmenvertrag.