Eine Rechenschaftsablage ist ein kleiner mündlicher Leistungsnachweis im Schulunterricht. Dieser Rechtsbegriff wird zum Beispiel in § 18 Abs. 3 der bayerischen Schulordnung für die Berufliche Oberschule und in § 23 Abs. 1 der bayerischen Gymnasialschulordnung verwendet.[1] Genauer definiert wird der Begriff weder in diesen Schulordnungen noch im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. In Rechenschaftsablagen sollte auf die Grundwissensinhalte sowohl der letzten als auch der weiter zurückliegenden Stunden eingegangen werden.[2] In Deutschland werden sie umgangssprachlich auch als Abfragen oder Ausfragen bezeichnet.[3] Der entsprechende österreichische Begriff ist (Stunden‑)Wiederholung, der aber in der Leistungsbeurteilungsverordnung auch nicht explizit genannt wird.[4]