Der Scholaster ist der Leiter einer Stiftsschule. Er gehört zu den Dignitäten, d. h. den herausragenden Ämtern und Würden eines Stifts. In der Rangfolge steht er an dritter Stelle nach dem Propst und dem Dechanten, den er im Falle einer Vakanz auch vertritt.
Entsprechend ist der Domscholaster (auch Domscholast, Domschulmeister, magister scholarum) ein Würdenträger des Domkapitels, der mit der Leitung der Kloster- oder Domschule betraut ist.[1]