Schulgeldersatz oder Schulgelderstattung (vereinzelt auch: Ersatz-Schulgeld oder Schulersatzgeld) bezeichnet eine in einzelnen Bundesländern gewährte staatliche Leistung an als Ersatzschulen fungierende Schulen in freier Trägerschaft für Schüler. In Bayern z. B. ist die Leistung des Schulgeldersatzes nicht von der sozialen Lage der Familien abhängig.