Schutzzeichen sind Symbole, die in bewaffneten Konflikten unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts stehende Personen und Objekte kennzeichnen. Es sind bewusst einfach gehaltene Zeichen, die ohne Zusätze weithin erkennbar sind, und im Bedarfsfall auch improvisiert hergestellt werden können. Ihre Verwendung als Schutzzeichen ist auf bewaffnete Konflikte beschränkt. Sie dürfen nur von bestimmten Organisationen oder Personengruppen für ihr Personal, ihre Gebäude und Fahrzeuge sowie ihre sonstige Ausstattung, und zur Kennzeichnung von festgelegten Einrichtungen verwendet werden. Es besteht in den meisten Fällen eine Verpflichtung, zutreffende Schutzzeichen zu führen beziehungsweise anzubringen, in einigen Fällen ist ihre Verwendung freigestellt.
Jede nicht dem vorgesehenen Zweck entsprechende Verwendung von Schutzzeichen ist ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und steht in allen Vertragsstaaten der entsprechenden Abkommen unter Strafe. Ein Missbrauch mit dem Ziel, den Gegner zu töten, zu verwunden oder gefangen zu nehmen, gilt als Perfidie und stellt ein Kriegsverbrechen dar.