Selbstorganisation liegt in der Betriebswirtschaftslehre und Organisationslehre vor, wenn in einem Unternehmen oder einer sonstigen Personenvereinigung einzelne Tätigkeiten, Arbeitsvorgänge oder Geschäftsprozesse vom Personal ohne äußere Einflüsse unter Beachtung der Unternehmensziele durchgeführt werden. Pendant ist die Fremdorganisation. Äußere Einflüsse sind Anweisungen und Weisungen wie Arbeitsanweisungen und Dienstanweisungen, die als Organisationsmittel vorgegeben sind und zur Fremdorganisation gehören. Werden Maßnahmen wie Entbürokratisierung, Dezentralisation, Teambildung oder Projektorganisation von Mitarbeitern empfohlen und praktiziert, liegt Selbstorganisation vor. Diese Definition stammt aus dem Geleitwort von Franz Xaver Bea zu einer 1998 als Buch erschienenen Habilitationsschrift aus 1997.[1]
Zu unterscheiden sind zunächst Selbstverwaltung und Selbstorganisation, denn letztere bezeichnet eher den Beginn, Selbstverwaltung eher die Weiterführung einer in Angriff genommenen Aktivität.[2] Der systematische Grund für Selbstorganisation ist, dass es außerhalb eines entstehenden Ordnungszusammenhangs keine überlegene Information hinsichtlich der Ordnungsmöglichkeiten und Ordnungsbedarfe gibt.[3] In diesem Falle wäre Teleologie der Gegensatz.