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Skilift

Tellerlift; T-Stützen mit fest montiertem Montagegerüst (Joch)
Tellerlift in Betrieb (Bodental / Kärnten); Ausführung als Pilzantriebstation im Tal

Ein Skilift ist eine mechanische Vorrichtung, die Skifahrer mit angeschnallten Skiern bergaufwärts befördert.[1] Ungenau und fachlich eigentlich inkorrekt werden im weiteren Sinne alle Beförderungsanlagen für Wintersportler an den Pisten als solche bezeichnet.

Der Skilift im eigentlichen Sinn ist der zu den Seilbahnen, aber nicht zur Kategorie der Luftseilbahnen gehörende Schlepplift, eine Einrichtung zur Beförderung von Fahrgästen, die auf ihren Skiern oder anderen Sportgeräten (Snowboard, Kurzski, Firngleiter, Skibob) am Boden fahren und mittels einer Schleppvorrichtung bergauf gezogen werden.[2][3]

Die Lifte können im Sommer aber auch zur Beförderung anderer mit ihren Benutzern besetzten Sportgeräte eingesetzt werden (Sommerrodel, Mountainbikes, Downhill- oder Monsterroller, Bull-Carts, Gras-Ski). In Bikeparks werden zur Beförderung von Mountainbikern neben sonstigen Luftseilbahnen gelegentlich auch Schlepplifte eingesetzt, bei Sommerrodelbahnen wird fallweise auf der Lifttrasse ein aufwärts führender Spurweg (Wanne oder Coaster-Schiene) fest oder demontierbar installiert.

  1. Duden: Skilift
  2. Artur Doppelmayr: Denkanstöße zur Funktionserfüllung von Seilbahnanlagen (Memento vom 24. Dezember 2013 im Internet Archive), 1997, ISBN 3-9500815-1-8, online einsehbar als doc-Datei, abgerufen am 17. November 2011
  3. Günthner, Willibald A.: Seilbahntechnik (Memento vom 20. März 2013 im Internet Archive) (PDF), S. 1–4.

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