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Skipper

Als Skipper (von niederdeutsch Schipper / mittelniederdeutsch schipper, schiphere‚ Schiffsherr‘; umgangssprachlich Freizeitkapitän) bezeichnet man den verantwortlichen Boots- bzw. Schiffsführer in der Freizeitschifffahrt, umgangssprachlich auch in der Berufsschifffahrt. Der Skipper trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Sicherheit von Schiff und Besatzung. Ein Skipper muss nicht zwangsläufig Eigner (Eigentümer) des Schiffes oder für diese Aufgabe angestellt sein, auch muss er das Schiff nicht selbst steuern. Vor Fahrtantritt muss allerdings der Schiffsführer bestimmt und dies im Logbuch dokumentiert werden. Ein Skipper muss im Besitz der jeweils für das Fahrtgebiet und den Bootstyp notwendigen Befähigungsnachweise wie Führerschein sowie gegebenenfalls Funkbetriebszeugnis und Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel sein.


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