Die Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.) ist eine spanische Kapitalgesellschaft und entspricht dort ungefähr der GmbH nach deutschem Recht. Die S.L. ist im LSRL (Ley de Sociedades de Responsibilidad Limitada – Gesetz der Gesellschaften mit beschränkter Haftung) von 1953 geregelt. Das Gesetz orientierte sich schon damals sehr am deutschen GmbH-Recht. Diese Parallelität hat sich bis heute, auch in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft, erhalten. Es gibt aber einige bedeutende Unterschiede.