Soft Law ist eine Bezeichnung für nicht verbindliche Übereinkünfte, Absichtserklärungen oder Leitlinien. Im Gegensatz zum Hard Law, zu dessen Vollzug sich die Beteiligten verbindlich verpflichten, stellt das Soft Law eine weniger strenge Selbstbindung dar, wobei dies nicht zwangsläufig Wirkungslosigkeit impliziert.[1]
Die Bezeichnung als Soft Law wird wegen seiner reduzierten Geltungskraft kritisiert, da es sich nur bei den zwingenden Normbefehlen des Hard Law um die Kategorie Law (Recht) handele.[2]
Soft Law ist vor allem im internationalen Bereich anzutreffen, hat aber auch Eingang in die Corporate Governance gefunden.