Als soziale Sicherheit bezeichnet man im engeren Sinne den Schutz vor den Folgen verschiedener Ereignisse, die als „soziale Risiken“ charakterisiert sind. Die Sozialpolitik strebt Maßnahmen zur sozialen Absicherung an und bemüht sich um die Ausgestaltung eines rechtlich strukturierten Systems der sozialen Sicherheit.[1]
Der sozialen Sicherheit dienen die Sozialversicherungen und die Sozialhilfe. Die Träger der Sozialversicherung koordinieren ihre Arbeit in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) beim Internationalen Arbeitsamt in Genf (Schweiz).