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Staatsexamen

Ein Staatsexamen (Plural Staatsexamina; von lateinisch examenVerhör‘ oder ‚Untersuchung‘; kurz Stex oder StEx; auch Staatsprüfung) ist eine von einer staatlichen Behörde (Prüfungsamt) abgenommene Prüfung. Die Brockhaus Enzyklopädie definiert das Staatsexamen als eine „von staatlichen Prüfungsausschüssen abgenommene Prüfung für den Eintritt in einen staatlichen oder staatlich überwachten Beruf“.[1] Diese bildet in der Regel den Abschluss von Studiengängen an einer deutschen Hochschule oder einer anderen, unter staatlicher Aufsicht stehenden, Institution.

In Deutschland schließen Studiengänge in Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und Rechtswissenschaft mit einem Staatsexamen ab. In manchen Bundesländern (Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen) endet das Lehramtsstudium mit zwei Staatsexamina, in anderen Bundesländern kann eine Bachelor- und Masterprüfung das erste Staatsexamen ersetzen, und es wird nur noch das zweite Staatsexamen am Ende des Referendariats absolviert.

  1. Brockhaus Enzyklopädie, Stichwort Staatsexamen/Staatsprüfung, Band 17, 17. Auflage, Wiesbaden 1973, S. 809.

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