Das Stammgut war im Feudalismus ein Vermögen, namentlich Grundeigentum, das sich nach seiner Abstammung vererben und dem (männlichen) Stamme verbleiben sollte, so dass der Erblasser darüber nicht frei verfügen konnte.[1][2]
- ↑ Stammgut. In: Herders Conversations-Lexikon. 1. Auflage. Band 5. Herder, Freiburg im Breisgau 1857, S. 307 (Digitalisat. zeno.org).
- ↑ stammgut. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 13, Heft 9/10 (bearbeitet von Andreas Deutsch, Richard Schröder). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2018, ISBN 978-3-476-04722-9 (adw.uni-heidelberg.de).