Die Herrschaft Sonnewalde, oder Standesherrschaft Sonnewalde, war eine territoriale Verwaltungseinheit des 1806 in ein Königreich umgewandelten Kurfürstentums Sachsen. Sie stand bis zur Abtretung an Preußen 1815 unter dem Obergericht des Kurkreises.
In ihrer staatsrechtlichen Stellung schwankte sie zwischen dem sächsischen Kurkreis in Bezug auf die Lehen und dem Markgraftum Niederlausitz wegen der Schatzung. Innerhalb des Kurfürstentums Sachsen war sie als Freie Standesherrschaft herausgehoben und im Range den Rittergütern übergeordnet.