Das Stationspreissystem (SPS) der Deutschen Bahn regelt die Entgelte, die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) an DB InfraGO bzw. bis 2023 DB Station & Service als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) für die Nutzung von Bahnstationen entrichten.
Voraussetzung für die Nutzung eines Bahnhofs bzw. Haltepunkts ist ein gültiger Stationsnutzungsvertrag, mit dem die DB InfraGO AG (Personenbahnhöfe) den Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Nutzungsrecht für die Infrastruktur einräumt.