Ein Steuerwagen ist ein antriebsloser Eisenbahn- oder Straßenbahnwagen mit einem Führerstand, von dem das nicht an der Zugspitze befindliche Triebfahrzeug über eine direkte Wendezugsteuerung gesteuert werden kann. Die Fahrzeugeinrichtungen von Steuerwagen ähneln denen von Triebfahrzeugen, der Frontbereich eines Steuerwagens wird als Steuerkopf bezeichnet. Steuerwagen finden bei Wendezügen Verwendung, damit die Lokomotive an End- oder Kopfbahnhöfen nicht umgesetzt werden muss. Der Einsatz von Steuerwagen sorgt für eine Rationalisierung des Eisenbahnbetriebs, da der Fahrtrichtungswechsel schneller abgewickelt wird, keine Infrastruktur für das Umsetzen notwendig ist und zusätzliches Personal in Form eines Rangierers eingespart wird: Nur der Lokomotivführer wechselt den Führerstand, wobei ein Fußmarsch entlang des Zuges notwendig ist, sofern nicht der Richtungswechsel mit einem Personalwechsel zusammenfällt.
Bei Anwendung einer indirekten Wendezugsteuerung handelt es sich nicht um einen Steuerwagen, sondern um einen Befehlswagen.[1] Ist der steuernde Wagen selbst ein Triebfahrzeug, spricht man von einer Mehrfachtraktion.
Steuerwagen werden nach dem Bauart-Bezeichnungssystem für Reisezugwagen in Deutschland und Österreich mit dem Gattungsbuchstaben „f“ (Führerstand) bezeichnet. In der Schweiz ist der Buchstabe „t“ als Kennzeichen gebräuchlich, in Italien „p“ (pilota). In einigen Ländern gibt es keine spezifische Kennzeichnung für Steuerwagen, das bei französischen Steuerwagen zu findende „x“ kann auch für andere „spezielle Ausrüstungen“ stehen.