Eine Stiefmutter (von mittelhochdeutsch stiefmuoter, von stief, von ahd. stiof, von germ. *steupa, *steupaz, gestutzt, Stief, ähnlich dem idg. *steup-, stoßen, schlagen, Stock, Stumpf) ist eine Frau, die für mindestens eine Person mütterliche Verantwortung übernommen hat (vgl. soziale Mutter, rechtliche Mutter), ohne deren leibliche Mutter zu sein. In den meisten Fällen ist sie eine neue Partnerin (zum Beispiel Ehefrau) des Kindsvaters oder der Kindsmutter.
In der Vergangenheit war es durch die hohe Sterblichkeitsrate bei der Geburt und im Wochenbett (Kindbettfieber) und der Notwendigkeit der Wiederverheiratung des Witwers nicht ungewöhnlich, dass Kinder mit Stiefmüttern aufwuchsen.