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Stufenbau der Rechtsordnung

Der vom österreichisch-amerikanischen Juristen Hans Kelsen geprägte Begriff des Stufenbaus der Rechtsordnung bezeichnet das System von Normen, die je durch Normen einer höheren Stufe erzeugt sind. Kelsens Konzept basiert seinerseits auf Arbeiten von Adolf Julius Merkl.

Nach Kelsen[1] könnte der Stufenbau der Rechtsordnung beispielsweise so aussehen:

  1. Die höchste positiv-rechtliche Norm einer Rechtsordnung, die (historisch erste oder revolutionär geschaffene) staatliche Verfassung, regelt die Erzeugung
  2. der Gesetze, diese regeln die Erzeugung
  3. der Rechtsverordnungen, Gerichtsurteile und Verwaltungsakte.

Der Geltungsgrund der Verbindlichkeit einer Rechtsordnung kann nicht in einer „positiv-rechtlichen“ Norm gefunden, sondern nur als Grundnorm dieser Rechtsordnung vorausgesetzt werden.[2]

Auf den Stufenbau der Rechtsordnung gründet sich die Vorstellung einer Normenhierarchie.

  1. Hans Kelsen, Reine Rechtslehre, 2. Aufl. 1960, S. 228 ff.
  2. Hans Kelsen, Reine Rechtslehre, 2. Aufl. 1960, S. 200 ff., 232 f.; vgl. Zippelius, Rechtsphilosophie, 6. Aufl., § 4 III.

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