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Subalternoffizier

Subalternoffizier war ursprünglich, d. h. während des 17. Jahrhunderts, ein aus dem Französischen abgeleitetes Wort, das einen nachgeordneten Offizier, meist unterhalb der Ebene des Kompaniechefs ohne eigene Befehls- und Strafgewalt bezeichnete (abgeleitet vom Lateinischen „sub alter“, unter einem anderen)[1]. Das Wort, das nach dem Dreißigjährigen Krieg allmählich in die deutsche militärische Sprache übernommen wurde, bezeichnete keinen offiziellen Rang oder Titel, sondern wies nur auf den Unterschied zu den Stabsoffizieren (französisch auch „officiers supérieurs“), der Generalität oder den Verwaltungsoffizieren hin.[2]

  1. in Frankreich in diesem Sinne schon gebraucht seit dem Beginn des 16. Jahrhunderts, vgl. Sicard: Histoire des institutions militaires françaises. 1831, T. I, 325 ff.
  2. Militärverlag der DDR (Hg.): Wörterbuch zur Deutschen Militärgeschichte. 1985, s. v. Subalternoffizier; Rüstow: Militärisches Hand-Wörterbuch. 1858, s. v. Offizier

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