Der Begriff Tempolimit bezeichnet eine Vorschrift zur Begrenzung der mit einem Kraftfahrzeug auf Straßen zu fahrenden höchsten Geschwindigkeit. Das Zustandekommen einer solchen Vorschrift stellt eine politische Willensentscheidung dar. Sie kann als Maßnahme zum Klimaschutz sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder aus Lärmschutzgründen erwogen werden und ist wiederkehrend Gegenstand einer öffentlichen Debatte in Deutschland.
Tempolimits werden von zahlreichen Wissenschaftlern ebenso wie von vielen Vertretern von Umweltschutzorganisationen als ein kostengünstiges, einfach und schnell umsetzbares sowie nachweislich wirksames Mittel zur Erreichung von Klimaschutzzielen eingestuft. Hinzu kommen ökonomische Erwägungen.[1] Kritiker verweisen auf die vergleichsweise geringe Reduktion von Treibhausgasen und die Einschränkung der individuellen Freiheit des einzelnen Autofahrers.
Im Verkehrsrecht wird der – im Vergleich zum Tempolimit – in der Bedeutung breiter angelegte, weniger spezifische Begriff der „zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ verwendet.