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Tiefgarage

Tiefgaragen-Einfahrt in Berlin-Mitte
Parkebene einer Tiefgarage
Einfahrt einer kleinen Tiefgarage in Schnaittach
Die Tiefgarage am Rathaus in Ulm gibt Einblick in die Stadtarchäologie. Das Bauwerk erhielt 2009 den Hugo-Häring-Preis – die höchste Architektur-Auszeichnung in Baden-Württemberg.

Eine Tiefgarage bzw. Rampengarage, in der Schweiz auch Autoeinstellhalle, ist ein Abstellplatz für Fahrzeuge – in der Regel für PKW – unterhalb der Erdoberfläche.

Eine Tiefgarage in einfacher Form ist eine Einzelgarage im Kellerbereich eines Hauses, das über eine Einfahrmöglichkeit mit einer geeigneten Steigung ausgestattet ist (sog. Einliegergarage). Zumeist jedoch versteht man unter einer Tiefgarage einen mit mehreren Stellplätzen ausgestatteten unterirdischen Parkplatz. Für das Abstellen eines Fahrzeuges in öffentlichen Tiefgaragen muss normalerweise eine Parkgebühr entrichtet werden. Tiefgaragen werden oft unterhalb von Gebäuden erstellt, um hohe Grundstückskosten für notwendige Ersatzstellflächen für Fahrzeuge oberhalb der Erdoberfläche zu umgehen. Eine Tiefgarage kann sich jedoch auch unter einer Grünanlage oder unterhalb eines Parkhauses befinden. Die baulichen Anforderungen einer Tiefgarage sind in der Garagenverordnung festgehalten. Jedes deutsche Bundesland außer Berlin hat eine eigene Verordnung.

Mit zunehmender Verkehrsdichte traten in den 1950er Jahren erstmals Parkplatzschwierigkeiten auf. In der Schweiz wurden in Bern und Lausanne Mitte der 1950er Jahre die ersten großen Tiefgaragen gebaut.[1]

  1. Unterirdischer Parkplatz für Kraftfahrzeuge. In: Kraftfahrzeugtechnik 8/1956, S. 316.

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Parkearkelder FY

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