Als Totes Recht wird eine Rechtsnorm verstanden, die Teil der Gesetze eines völkerrechtlichen Gebildes (z. B. eines Staates) ist, jedoch trotz ihrer Existenz kaum oder nie angewendet wird oder nicht mehr angewendet werden darf (z. B. die Todesstrafe in Europa nach Artikel 2 EMRK).
Gegenbegriff zu totes Recht ist lebendiges bzw. lebendes Recht.[1]