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Mit der Transportversicherung wird der Versicherungsschutz für Transportgüter (Güterversicherung; § 130 Abs. 1 VVG) und Transportmittel (Kaskoversicherung, § 130 Abs. 2 VVG) hinsichtlich der Gefahren bei der Beförderung und Zwischenlagerung von Gütern angeboten.