Mit dem Begriff Trennung von Amt und Mandat, auch Inkompatibilitätsgebot genannt, wird der Grundsatz bezeichnet, dass eine Person nicht gleichzeitig ein Mandat in der Legislative und ein Amt in der Exekutive oder Judikative wahrnehmen soll. In der Schweiz wird die Trennung von Amt und Mandat als Unvereinbarkeit bezeichnet.