Das „Value Gap“ (wörtlich „Wertlücke“; sinngemäß Wertschöpfungslücke[1]) ist ein Schlagwort aus der rechtspolitischen Debatte um das Urheberrecht. Der Begriff verweist auf ein behauptetes Wertschöpfungsungleichgewicht zwischen den Inhabern von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten auf der einen Seite und den Betreibern von Internetseiten, auf denen von Nutzern hochgeladene Medieninhalte bereitgehalten werden, auf der anderen Seite: Die Kreativwirtschaft leiste durch die Schaffung von Inhalten den Löwenanteil an der Wertschöpfung, doch würden die Verwertungserlöse in erheblichem Umfang von den Plattformbetreibern an sich gezogen.[2] Aufgrund zu weitgehender gesetzlicher Haftungs- und Überwachungserleichterungen sei es diesen nämlich möglich, die von ihren Nutzern unrechtmäßig hochgeladenen Inhalte umfassend kommerziell auszuwerten, ohne die Rechteinhaber an den so erzielten Einnahmen zu beteiligen.[3] Der so behaupteterweise hervorgerufene „Wertabfluss“ wird bisweilen auch als Transfer of Value bezeichnet.[4]