Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen. Der Verbindlichkeit des Schuldners steht die Forderung des Gläubigers gegenüber.
Im betriebswirtschaftlichen Sinne steht Verbindlichkeit für die noch offene finanzielle Verpflichtung eines Unternehmens gegenüber einem Lieferanten oder sonstigen Gläubiger.