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Verbreiterhaftung

Der Begriff Verbreiterhaftung beschreibt eine durch richterliche Rechtsfortbildung erschaffene Rechtskonstruktion im Medienrecht, nachdem derjenige, der rechtlich zu beanstandende Erzeugnisse oder Behauptungen, insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte des Rechteinhabers verletzende Erzeugnisse und Behauptungen, verbreitet, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.


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