Der Begriff Verbreiterhaftung beschreibt eine durch richterliche Rechtsfortbildung erschaffene Rechtskonstruktion im Medienrecht, nachdem derjenige, der rechtlich zu beanstandende Erzeugnisse oder Behauptungen, insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte des Rechteinhabers verletzende Erzeugnisse und Behauptungen, verbreitet, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.