Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) ist eine Form der interkommunalen Kooperation in Baden-Württemberg. Bei ihr übernimmt eine Gemeinde (erfüllende Gemeinde) die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands (GVV).[1] Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft ist nicht selbst rechtsfähig, sie ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch kein Gemeindeverband.[2] Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaften entstehen durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung.[3]
- ↑ § 59 Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg
- ↑ Roger Kehle, Christian O. Steger: Gemeinsam sind wir stark! Studie des Gemeindetags Baden-Württemberg zur Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ). In: Gemeindetag Baden-Württemberg (Hrsg.): Die Gemeinde. BWGZ. Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte. Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg. Band 128, Nr. 20. Gemeindetag Baden-Württemberg, Stuttgart 2005, DNB 010696393, OCLC 310956989, S. 787 (PDF [abgerufen am 6. Dezember 2008]).
- ↑ Gerhard Waibel: Gemeindeverfassungsrecht Baden-Württemberg. 5. Auflage. W. Kohlhammer, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-17-019726-8, S. 263 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).