Als Verkehrsverbindung (oder Relation) werden im Verkehrswesen alle Verkehrswege bezeichnet, die eine Verbindung zwischen mindestens zwei Ortschaften und/oder Verkehrsknoten herstellen. Jede Straße stellt als Verkehrsweg die Verbindung zwischen mindestens zwei Ortschaften her. Betrachtet man Straßen als Teil eines Straßennetzes, so ist in der Graphentheorie allgemein und im Straßennetz speziell die Verkehrsverbindung eine Kante, die eine Verbindung zwischen Knoten (bzw. Knotenpunkten) herstellt.[1] Fritz Voigt beschreibt Verkehrsverbindungen als „die Gesamtheit der Verkehrsströme aller Verkehrsarten und transportierten Güter zwischen zwei Orten“.[2]
Die Verkehrsverbindung beschreibt auch die Möglichkeit, die Reihenfolge verschiedener Transport- oder Verkehrsmittel, die zu einem bestimmten Reiseziel führen sollen, festzulegen. Plant jemand eine Autoreise von Köln nach Sylt, kann beispielsweise die Verkehrsverbindung mit dem Auto und dem Autoreisezug (Autozugverkehr Niebüll–Westerland) als Verkehrsverbindung gewählt werden, alternativ das Auto und die Fähre. Eine Fahrt lediglich mit dem Auto ist dagegen nicht möglich, mit dem Auto kann die Relation nur im kombinierten Verkehr bewältigt werden. Bei einer Verkehrsverbindung werden deshalb alle Verkehrsarten betrachtet.[3]