Verkehrszweige sind im weiten Sinn verschiedene Ausprägungsformen von Verkehrssystemen und im engen Sinn Bezeichnungen für einzelne Branchen des Verkehrswesens bzw. des Öffentlichen Verkehrs. Die Branchen entstehen durch Gruppierung von Verkehrsunternehmen entsprechend typischer Kriterien, wie z. B.
Sie müssen in ausreichendem Maße am Modal Split beteiligt sein, damit sie als Wirtschaftszweig statistisch erfassbar sind (i. w. S. Massenhaftigkeit). Es gibt qualitative und quantitative Vergleichs- und Bewertungskriterien für Verkehrszweige, so z. B. Massenleistungsfähigkeit, Schnelligkeit, Netzbildungsfähigkeit, Berechenbarkeit, Häufigkeit der Verkehrsbedienung, Sicherheit und Leichtigkeit der Prozessabwicklung. Als spezialisierte Branchen innerhalb der Verkehrswirtschaft, deren Geschäftstätigkeit die Erstellung allgemein zugänglicher Mobilitätsleistungen umfasst, sind die Verkehrszweige grundsätzlich dem öffentlichen Verkehr zuzuordnen. Die Verkehrszweige lassen sich nach technisch-technologischen Unterscheidungskriterien in „systemorientierte Verkehrszweige“ oder nach wirtschaftlich-organisatorischen Unterscheidungskriterien in „anwendungsorientierte Verkehrsdienste“ unterteilen.