Als Verletzter wird in der Unfallchirurgie und der Notfallmedizin eine Person bezeichnet, die durch einen Unfall oder ein Verbrechen eine körperliche Schädigung erlitten hat, die schwer genug ist, sie an normalen Verrichtungen zu behindern.
Üblicherweise unterscheidet man:
In der militärischen Notfallmedizin mit Verwundeten werden diese in umgekehrter obiger Reihenfolge auch als wounded in action abgekürzt WIA 1 bis WIA 3 bezeichnet, um ihre Behandlungsbedürftigkeit nummerisch kenntlich zu machen.
Neben körperlich versehrten Personen gibt es auch den Begriff der psychisch oder seelisch Verletzten. Zu einer solchen Beeinträchtigung kann es unter anderem durch starke Kränkung oder Ablehnung, durch Stress, einen Unfall oder ein Verbrechen kommen. Das Zivilrecht vieler Staaten kennt eine Berücksichtigung seelischer Schmerzen (soweit möglich) bei der Zuerkennung oder Bemessung des Schmerzensgeldes.