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Verletzter (Strafprozessrecht)

Verletzter ist im Strafprozessrecht Deutschlands eine Person, die durch eine Straftat unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt ist. Der Begriff ist im Gegensatz vor allem zu den Begriffen Tatopfer und Geschädigter in § 373b der Strafprozessordnung Deutschlands gesetzlich definiert.


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