Der Vertrag von Coulaines, benannt nach der nordfranzösischen Stadt Coulaines, ist ein 843 geschlossenes Abkommen zwischen Karl dem Kahlen, König des Westfränkischen Reiches, sowie Adel und Klerus. Seine Geltung beschränkt sich auf diesen karolingischen Reichsteil, doch seine historische Bedeutung zeigt sich in seinen Auswirkungen auf die anderen Reiche im mittelalterlichen Europa. Er beschränkte nachdrücklich die Befugnisse des Königs und garantierte Rechte des Adels und des Klerus. Als Nachwirkung wurde im Westfränkischen Reich wie in den anderen Reichen Europas das Gottesgnadentum des Königs gestärkt.