Dieser Artikel bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung:
Bereits der Einleitungssatz verrät, dass ein juristischer Laie am Werk war. Die fachliche Unsicherheit drückt sich in besonders unsicherer Syntax aus. Artikel schwadroniert um das Thema herum, ohne die Kernpunkte des Lemmas zu beleuchten.
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Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.