Der Verwaltungsrat (VR, französisch conseil d’administration, italienisch consiglio d’amministrazione) ist das oberste Exekutivorgan, dem die Führung der Geschäfte einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht (Gesetzestexte im Obligationenrecht) obliegt, soweit nicht die Generalversammlung (GV; die «Legislative» der AG) zuständig ist, wobei eine Kompetenzvermutung zugunsten des VR besteht.