Der Vierjahresplan bezeichnet die auf dem Auftrag Adolf Hitlers gründende nationalsozialistische Wirtschaftsprogrammatik, ab 1936 binnen vier Jahren die wirtschaftliche und militärische Kriegsfähigkeit durch Autarkie und forcierte Aufrüstung zu erreichen. Dazu wurde ab Ende 1936 eine entsprechende Vierjahresplanbehörde unter Hermann Göring eingerichtet.
Im Ausland nahm man den Verstoß gegen den Versailler Vertrag zwar durchaus wahr, sanktionierte das Deutsche Reich jedoch nicht.