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Vierkampf (Eisschnelllauf)

Im Eisschnelllauf werden neben Einzelstrecken-Wettbewerben auch Kombinationen mehrerer, meist vierer Einzelstrecken gelaufen. Diese werden als Vierkämpfe bezeichnet. Beim Stand von 2010 gemäß dem Regelwerk der DESG[1] gelten folgende reguläre Wettkampfkombinationen in der Reihenfolge der Durchführung:

  • der „Mini-Vierkampf“ über 500, 1500, 1000 und 3000 Meter,
  • der „Kleine Vierkampf“ über 500, 3000, 1500 und 5000 Meter,
  • der „Große Vierkampf“ über 500, 5000, 1500 und 10.000 Meter,
  • der „Sprint-Vierkampf“ über die je zweimal gelaufenen Strecken von 500 und 1000 Meter.

Allgemein werden die Vierkämpfe wegen ihres Charakters als Vielseitigkeitsprüfung auch als Allround-Mehrkämpfe bezeichnet.

  1. [1] (PDF; 587 kB) Regelwerk der DESG, Regel 11

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