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Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung[1] (englisch data retention oder retention of data) ist ein Instrument, das die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes verpflichtet, anlasslos bestimmte Daten, die von ihnen für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden,[2] vorzuhalten und Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten zur Verfügung zu stellen. Dabei geht die erwünschte Speicherfrist deutlich über die für reine Vertragszwecke zulässige Dauer hinaus und ist weder durch Vertragszwecke veranlasst wie die Entgeltabrechnung oder die Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises auf Wunsch des Kunden noch durch einen bestimmten Tatverdacht. Es werden deshalb die Daten sämtlicher Vertragspartner des Anbieters anlasslos „auf Vorrat“ gespeichert.

Die auf Vorrat zu speichernden Daten (z. B. bei Telefonaten die Telefonnummern und Standortdaten der Gesprächspartner, bei Internetbenutzung die Zeit und benutzte IP-Adresse) erlauben demjenigen, der auf sie Zugriff hat, rückwirkend eine Analyse früherer persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers in der Vergangenheit rekonstruieren. In dem Maße, in dem die Telekommunikation zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen.[3]

Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit der Verhütung und Verfolgung schwerer Straftaten.

Die Vorratsdatenspeicherung ist abzugrenzen von anderen Überwachungssystemen, die ebenfalls die Anonymität im Internet vermindert, aber eine Datenerhebung nur für die Zukunft ab Einsetzen der Überwachungsmaßnahme erlaubt, so in Deutschland die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), in der Schweiz die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF). Außerdem erheben bei diesen Überwachungssystemen die Sicherheitsorgane selbst die Daten bei einem bestimmten Teilnehmer, während bei der Vorratsdatenspeicherung bereits von den Anbietern über den betreffenden Teilnehmer gespeicherte Daten den Behörden zur Verfügung gestellt werden müssen.

  1. Abkürzung in Deutschland: VDS, weitere Begriffe dort: Mindestdatenspeicherung, Mindestspeicherfrist, vgl. Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.
  2. Vgl. Speicherrechte nach dem Telemediengesetz und dem Telekommunikationsgesetz (PDF; 186 kB), Universität Münster, Stand Dezember 2016. @1@2Vorlage:Toter Link/www.dfn.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im November 2024. Suche in Webarchiven)
  3. Kai Biermann: Was Vorratsdaten über uns verraten. Der Chaos Computer Club nennt Handys „Ortungswanzen“. Zu Recht, wie unsere interaktive Grafik zeigt: Die Vorratsdaten des Grünenpolitikers Malte Spitz enthüllen sein Leben. In: Zeit Online. 24. Februar 2011, abgerufen am 20. September 2011.

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