Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist. Gesetzlich wird der Rechtsbegriff „Vorstand“ bei der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, dem Verein und der Genossenschaft verwendet. In den meisten Satzungen der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden auch deren Führungsorgane als Vorstand bezeichnet. Politische Parteien haben Parteivorstände, für die besondere Gesetze gelten.
Neben dem Leitungsorgan werden auch dessen Mitglieder häufig als Vorstand bezeichnet, das Wort kann also auch eine einzelne Person meinen.