Vulgarrecht (lateinisch vulgaris: allgemein, gewöhnlich) bezeichnet nach der Zeit des Kaisers Diokletian entstandenes römisches Recht.
Es charakterisiert ein klassisches Zivilrecht, das nach einstiger Blüte, ab der Zeit der Revolutionen des 3. Jahrhunderts aufgrund allgemeinen Kulturschwunds so verarmt war, dass es – kaum verstanden – nurmehr in schlichtem und vergröbertem Zustand anzutreffen war. Rezipiert wird es auch als nachklassisches Recht. Auffällig wird dies vornehmlich in den Rechtsquellen Westroms seit Kaiser Konstantin.