Als Wache wird auf Schiffen und Booten einerseits der Teil der Schiffsbesatzung bezeichnet, der im Schichtbetrieb den laufenden Schiffsbetrieb zu einer bestimmten Zeit (z. B. 4–8 Uhr) sicherstellt. Andererseits wird auch diese Zeit als „Wache“ bezeichnet.
Auf Schiffen entstand als erstes ein Schichtbetrieb im Sinne einer Arbeitsorganisation (Arbeitsteilung). Werden Schiffe der Berufsschifffahrt rund um die Uhr eingesetzt, gliedert sich die Schiffsbesatzung fest in die Wachen und die Dauerwächter. Jede Wache besteht aus einem Wachoffizier und gegebenenfalls mehreren Mannschaftsgraden. In der Sportschifffahrt sollte zwar stets ein verantwortlicher Wachführer eingesetzt sein, die unterschiedlichen Mannschaftsgrade entfallen aber in der Regel.
Die Wachen werden nach einem Wachsystem gegangen. Am weitesten verbreitet ist das Dreiwach-System, d. h., es gibt drei sich abwechselnde Wachen auf dem Schiff. Auf kleineren Schiffen, die nur zwei Nautische Offiziere oder nur einen Kapitän und einen Ersten Offizier haben, wird ein Zweiwach-System gefahren. Ist auf sehr kleinen Einheiten keine Ablösung der Mannschaft möglich, so spricht man auch von „Einwachenbooten“, obwohl hier im engeren Sinne gar keine Wachen mehr vorhanden sind. Sportschiffe, die allabendlich einen Hafen oder einen Ankerplatz anlaufen, fahren in der Regel in solch einem Ein-Wachen-System.
Bei arbeitsintensiven Manövern kann kurzfristig die Schiffsbesatzung sämtlicher Wachen eingesetzt werden, was im Englischen all hands („alle Hände“) genannt und besonders auf Segelschiffen für arbeitsintensive Segel- oder Anlegemanöver – dann als All-Hands- oder Alle-Mann-Manöver bezeichnet – genutzt wird.