Waisengeld bezeichnet im Recht der Beamtenbesoldung die Versorgungsbezüge, die ein Kind eines verstorbenen Beamten regelmäßig wiederkehrend beziehen kann. In der Sozialversicherung ist die Bezeichnung Waisenrente üblich.
Beim Tod eines Bundesbeamten erhalten der hinterbliebene Ehegatte und die Abkömmlinge einmalig ein Sterbegeld als Zuschuss zu den Beerdigungskosten in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge (§ 18 BeamtVG).