Wappen Nordrhein-Westfalens | |
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Details | |
Zum Führen des Wappens berechtigt | Nordrhein-Westfalen: Landesregierung, Landtag, Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie die Gerichte, Hochschulen und öffentlichen Schulen, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Notare, Standesbeamte, Schiedsleute, öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. |
Eingeführt | 5. Februar 1948, am 10. März 1953 gesetzlich verankert |
Wappenschild | in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld ein linksschräger silberner Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Ross und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern |
Das Wappen Nordrhein-Westfalens ist das Landes- und Staatswappen und gemeinsam mit der Flagge eines der Hoheitszeichen des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahre 1947 vom Heraldiker Wolfgang Pagenstecher entworfen, symbolisiert es die drei Landesteile, aus denen Nordrhein-Westfalen nach dem Zweiten Weltkrieg gebildet wurde: das (nördliche) Rheinland, Westfalen und Lippe.